Sonnenschutz Förderung in Wien
- Förderung von passiven Sonnenschutzmaßnahmen in Wien.
- Jetzt nachrüsten und Geld sparen.
- Weitere Fördermaßnahmen hier entdecken.
Wien wirkt mit der Verschattungsoffensive gegen die Folgen des Klimawandels und fördert Sonnenschutzsysteme für Ihr Zuhause. Jetzt informieren, Förderung beantragen und im Sommer einen kühlen Kopf bewahren!
Verschattungsoffensive – Wien sorgt für Schatten!
Steigen die Temperaturen im Sommer über die 30 Grad Marke, spricht man von Hitzetagen. Der Klimawandel bewirkt, dass wir pro Jahr immer mehr Hitzetage erleben. Gerade im städtischen Bereich staut sich die Wärme aufgrund dichter Bebauung und fehlender Grünflächen. Zusätzlich speichern Asphalt, Dachflächen und Beton die Hitze des Tages und geben sie nachts wieder ab. Die Bewohner leiden unter den hohen Temperaturen, können sich in den Tropennächten nicht erholen und sind tagsüber nicht leistungsfähig.
In Wien wurde daher die sogenannte „Verschattungsoffensive“ gestartet – initiiert von Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal und Bürgermeister Michael Ludwig. Damit soll im Rahmen verschiedener Maßnahmen zum aktiven Klimaschutz die Lebensqualität der StadtbewohnerInnen verbessert werden.
Mit der Aktion wird die nachträgliche Montage von außenliegenden Rollläden, Jalousien und Fassadenmarkisen an Fenstern und Balkontüren gefördert. Grundgedanke der Verschattungsoffensive ist, dass sich Wohnräume erst gar nicht aufheizen sollen. Außenliegender Sonnenschutz bringt nachweislich eine spürbare Verbesserung bei Sommerhitze.
Fakt: Außenliegender Sonnenschutz reduziert die Raumtemperatur um bis zu 10 °C gegenüber unbeschatteten Räumen.
Großer Vorteil: Es werden keine energieintensiven und umweltschädlichen Kühlungsmaßnahmen, wie beispielsweise mobile Klimaanlagen.
Wer bekommt die Förderung?
Einen Antrag stellen können Mieter, Nutzungsberechtigte und Eigentümer von Wohnungen im mehrgeschossigen Wohnbau und Wiener Wohnen oder Bauvereinigungen im Sinne des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes. MieterInnen müssen die Zustimmung des Hauseigentümers einholen.
Was wird gefördert?
Um die Förderung zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Gefördert werden die nachträgliche Montage einer Sonnenschutzeinrichtung an der Aussenfassade in Verbindung mit 2- oder 3-fach Verglasungen.
- Die Baubewilligung muss mindestens 10 Jahre zurückliegen
Achtung: Eigenheime, Kleingärtenwohnhäuser, Reihenhäuser und Geschäftslokale werden nicht gefördert.
Welche Sonnenschutzprodukte sind für die Verschattungsoffensive geeignet?
Gefördert werden Sonnenschutzeinrichtungen wie Rollläden, Raffstoren/Jalousien und Fassadenmarkisen wie das VORO ZiP, die vor einem Fenster montiert werden.
Welches System die richtige Wahl ist, hängt von den eigenen Bedürfnissen ab. Rollläden beispielsweise dunkeln hervorragend ab und wirken einbruchshemmend. Raffstoren/Jalousien sind variabel einstellbar und ermöglichen eine gezielte Lichtlenkung. Bei Fassadenmarkisen kann aus einer großen Gewebevielfalt der passende Stoff ausgesucht werden. Lassen Sie sich am besten von unseren kompetenten Fachhändlern passend zu Ihrer individuellen Wohnsituation beraten.
Welche Unterlagen und Nachweise sind erforderlich?
- Die eingereichte Rechnung (Rechnungsdatum) darf zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal 6 Monate alt sein.
- Zustimmung Hauseigentümer
- Ein Qualitätsnachweis des Herstellers muss ausschließlich beim Produkt Fassadenmarkisen erbracht werden, da es hier unterschiedlich dichte Gewebevarianten gibt. Dieser Nachweis muss besagen, dass der Stoff einen Gesamtenergiedurchlassgrad gtot* ≤ 0,14 aufweist, jeweils in Verbindung mit Zwei- oder Dreifachverglasungen oder Kastenfenstern. Ist der gtot-Wert nicht verfügbar, kann auch ein Abminderungsfaktor Fc ≤ 0,23 herangezogen werden. Den Qualitätsnachweis erhalten Sie von Ihrem Händler, wo Sie den Sonnenschutz gekauft haben.
Achtung: der Qualitätsnachweis ist nur beim VORO ZiP erforderlich.
* Erklärung Gesamtenergiedurchlassgrad gtot: Der gtot-Wert gibt an, wie viel von der auf eine Verglasung in Kombination mit einer Sonnenschutzvorrichtung einstrahlenden solaren Energie in den dahinterliegenden Raum abgegeben wird.
- Sollte sich das Gebäude innerhalb der Schutzzonen in Wien befinden, ist eine Begutachtung der Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung für eine Bewilligung erforderlich.
Wie viel Förderung gibt es?
MieterInnen, Nutzungsberechtigte und EigentümerInnen einer Wohnung im mehrgeschossigen Wohnbau- und Wohnungen von Wiener Wohnen oder gemeinnützigen Bauvereinigungen erhalten im Zuge von Wohnhaussanierungen einen Zuschuss von 50 % der Kosten oder maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit. Die Wohnbaustadträtin rechnet mit einem Fördervolumen von sechs Millionen Euro. Sollte die Nachfrage allerdings größer sein, will man den Betrag aufstocken.
Fristen und Termine
Die Aktion läuft bis Ende 2025. Förderungsanträge können also bis zum 31. Dezember 2025 eingereicht werden. Die Bearbeitungsdauer dauert lt. Stadt Wien ca. 8 Wochen.
Wie kann ich eine Förderung beantragen?
Der Förderungsantrag kann ganz einfach und bequem online bei der zuständigen Magistratsabteilung MA 50 der Stadt Wien eingereicht werden. Alternativ kann der Antrag schriftlich eingereicht werden:
Magistratsabteilung 50
Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Maria-Restituta-Platz 1
1200 Wien