Förderungen für Sonnenschutz in Österreich
- Bundes-, Landes- und Gemeindeförderungen sichern und Geld sparen.
- Für Sanierung und Neubau.
Verschattungsoffensiven gegen die Folgen des Klimawandels. Österreich fördert Sonnenschutzsysteme für Ihr Zuhause. Jetzt informieren und eine Förderung beantragen!
Fenstertausch mit Sonnenschutz doppelt fördern
Österreich fördert auf
die Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen wie die Montage von Sonnenschutzanlagen.
Und das Beste: Die verschiedenen Förderprogramme können miteinander kombiniert werden.
Außenliegender Sonnenschutz – Unverzichtbar bei Fenstertausch!
Außenliegender Sonnenschutz sollte bei einem Fenstertausch gleich mitbedacht werden. Warum? Moderne, hochdämmende Fenster führen im Sommer zu einer unerwünschten Erhöhung der Raumtemperatur, weil die warme Luft nicht nach draußen entweichen kann.
Sonnenschutzanlagen wie Raffstores/Jalousien, Rollläden und Senkrechtmarkisen sind eine umweltfreundliche und geförderte Methode, um die Temperaturen in Räumen zu senken.
Mehr erfahrenBundesförderung – Jetzt österreichweiten Sanierungsbonus 2023/2024 sichern
Seit letztem Jahr steht ein neuer Fördertopf für Sanierungen in der Höhe von 940 Mio. € bundesweit zur Verfügung. Und das Beste:
Sonnenschutzsysteme werden in Verbindung mit einem Fenstertausch mitgefördert!
Was wird gefördert?
- Die thermische Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern (älter als 15 Jahre).
- Die thermische Sanierung von mehrgeschossigen Wohnbauten mit mind. 3 Wohneinheiten (älter als 15 Jahre).
- Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden (Unternehmen).
Wie komme ich zu meiner Förderung?
- Energieberatung: Holen Sie sich im ersten Schritt einen Energieberater, um den Sanierungsbedarf Ihres Gebäudes zu erarbeiten
- Informieren Sie sich über mögliche Bundes- und Landesförderungen und lassen Sie auf Basis der Energieberatung einen Energieausweis oder ein Sanierungskonzept erstellen. Darauf hin können Sie mit einem Fachbetrieb die Sanierung planen.
- Förderantrag stellen: Ist die Projektplanung abgeschlossen, können Sie sich online zur Förderung registrieren. Hier anmelden:
Quelle: https://sanierungsbonus.at/
Neu: Handwerkerbonus 2024/2025
Die neue Wohn- und Eigenheimoffensive bietet mit dem österreichweiten Handwerkerbonus eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Häuslbauer. Gefördert werden sämtliche Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause. Es werden auch Arbeitsleistungen, die im Zusammenhang mit Hausbau und Wohnraumschaffung getätigt wurden, unterstützt. Pro Person und Wohneinheit können bis zu 2.000 € an Förderung beantragt werden. Die Antragstellung ist ab dem 15. Juli 2024 möglich und der Bonus kann bis zum 31. Dezember 2025 in Anspruch genommen werden.
Mehr erfahrenLandesförderungen
Zusätzlich zur Bundesförderung bieten einige Bundesländer in Österreich individuelle Sonnenschutz-Fördermodelle im Bereich Sanierung und Neubau an. Weitere Informationen zu den einzelnen Fördermaßnahmen der Bundesländer erhalten Sie im nächsten Absatz.
Doppelt Geld sparen: Bundes- und Landesförderungen können kombiniert werden.
Diese Bundesländer fördern kühle Räume
Die Verschattungsoffensive der Stadt Wien fördert bis 31. Dezember 2025 die nachträgliche Montage von außenliegendem Sonnenschutz (Rollläden, Jalousien und Fenstermarkisen) an mehrgeschossigen Wohnbauten. Die Förderung umfasst einen Zuschuss von 50 % der Kosten oder maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit.
Das Burgenland unterstützt Hausbesitzer und Mieter bei der Sanierung ihrer Gebäude mit passiven Maßnahmen (außenliegende, bewegliche Sonnenschutzeinrichtungen) zur Vermeidung von sommerlicher Überhitzung. Die Förderung wird in Form eines Darlehens zu den Konditionen Laufzeit 30 Jahre und Verzinsung 0,9 % pro Jahr gewährt. Mehr erfahren
Niederösterreich – Förderung für Sanierung
Passiver Sonnenschutz wird als „Ergänzungsmaßnahme“ im Rahmen einer Sanierung mit einem 4%igen Annuitätenzuschuss auf die Dauer von 10 Jahren gefördert. Mehr erfahren
Oberösterreich – Sanierung von Miet- und Eigentumswohnungen
Gefördert wird der Einbau von Fenstern inkl. gleichzeitig eingebautem außenliegendem Sonnenschutz am Fenster - ≤ 1,1 W/m²K. Der Bauzuschuss der Basisförderung beträgt 15 % der förderbaren Kosten, maximal jedoch 1.000 Euro pro Wohnung. Mehr erfahren
Im Förderprogramm „Kleine Sanierung“ werden Einzelmaßnahmen wie außenliegende Verschattungssysteme (Jalousien, Rollläden) unterstützt. Gefördert wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, der bis zu 15 % der förderbaren Kosten betragen kann. Mehr erfahren
Kärnten – Fenstertausch/Sanierung
Kärnten fördert im Rahmen der umfassenden energetischen Sanierung außenliegende Verschattungssysteme im Zuge eines Fenstertausches (Rollläden, Raffstore, etc.). Die Antragstellung ist bis 31.12.2024 möglich. Die Sanierungsförderung erfolgt wahlweise in Form eines Einmalzuschusses oder alternativ in Form eines Förderungskredites. Mehr erfahren
In Salzburg gibt es derzeit leider keine speziellen Landesförderungen im Bereich Sonnenschutz.
Tirol – Passive Maßnahmen zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung
Zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung der Räume an Ost -, Süd- und West-Fassaden sowie Räume mit Dachfenster werden passive Maßnahmen wie außenliegende, elektrisch betriebene, bewegliche Sonnenschutzeinrichtungen gefördert. Die Förderung wird wahlweise als Einmalzuschuss mit 25 % der förderbaren Kosten oder als Annuitätenzuschuss mit 35 % der Anfangsbelastung des Bankkredites angeboten. Mehr erfahren
Vorarlberg – Sanierungsförderungen
Außenliegender Sonnenschutz wird im Zuge der „Basisförderung“ bei der thermischen Sanierung von Gebäuden mitgefördert. Die Förderung wird wahlweise als zinsgünstiges Darlehen oder als Barzuschuss in Höhe von 40 % des möglichen Darlehensbetrags gewährt. Mehr erfahren
Sonnenschutz – Unverzichtbar bei Fenstertausch!
Fenstertausch geplant? Vergessen Sie nicht auf außenliegenden Sonnenschutz.
Gemeindeförderungen
Neben der Bundesförderung und den Programmen der Bundesländer gibt es in vielen Gemeinden noch zusätzliche Fördermöglichkeiten für Sonnenschutzmaßnahmen. Informieren Sie sich bei Ihrem Gemeindeamt welche Förderungen zur Verfügung stehen.